Unterweisung in die Handhabung von Handfeuerlöschern

Nach § 22 BGV A1 hat der Unternehmer die Pflicht seine Mitarbeiter durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Schließlich müssen die Beschäftigten wissen,wo der nächste Feuerlöscher zufinden ist und wie man ihn richtig einsetzt. Dies setzt wieder holte Brandschutzunterweisungen mit praktischen Übungen voraus. Nur wenn diese Grundbedingungen erfüllt sind, kann ein Entstehungsbrand durch die Beschäftigten erfolgreich bekämpft werden.

Wir bieten Ihnen die Unterweisung und Übung an Handfeuerlöschern in Ihrem Unternehmen an.

Die praktische Unterweisung variiert je nach anzuwendenden Feuerlöschmitteln zwischen 0.5 und 1.5 Stunden. Die Gruppengröße sollte 20 Personen nicht übersteigen.

Seminarinhalt:

                              - Einführung

                              - Brandklassen

                              - Feuerlöscher-Typen

                              - Unterschiedliche Auslösevorrichtungen

                              - Verbrennungsvorgang und Voraussetzungen

                              - Prüfung von Feuerlöschern

                              - Feuerlöschstrategien

                              - Verhalten im Brandfall

                              - Feuerlöschübung

                              - Fragen/ Diskussion

Feuerlöschübung:

Die Feuerlöschübung wird an einer mit Wasser gefüllten Übungswanne durchgeführt, die mit Umwelt freundlichen Propan betrieben wird. Aus Umweltschutzgründen haben wir uns für das Löschmittel Wasser und CO2 entschieden. Mit der Übung können Brände sämtlicher Brandklassen realitätsnah simuliert und mit allen Löschmitteln bekämpft werden.

Auf Ihren Wunsch kann auch eine Fettbrandexplosion durchgeführt werden.

 

Die Unterweisung basiert auf nachfolgenden Grundlagen und Vorschriften:

ASR 13/1,2 Arbeitsstättenrichtlinie Feuerlöscheinrichtungen

UVV VBG1 Allgemeine Vorschriften

BGR 133 Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern

ZH 1/112 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

GHVO Geschäftshausverordnung



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Sa. 02.11.24 von 08:00 - 12:00 Uhr

Sa. 07.12.24 von 08:00 - 12:00 Uhr

Sa. 04.01.25 von 08:00 - 12:00 Uhr

Sa. 01.02.25 von 08:00 - 12:00 Uhr

Sa. 01.03.25 von 08:00 - 12:00 Uhr

 

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